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Klagenfurt-Stipendium
Herkunftsland:
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder mit der Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedsstaates sowie Personen, die ihnen gleichgestellt sind
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Technische Wissenschaften
Sozialwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Förderungen für ganzes Studienprogramm im Zielland
Finanzierung:
National, Andere Einrichtungen
Zielgruppe:
Graduates
Fördergeber:
Landeshauptstadt Klagenfurt gemeinsam mit verschiedenen Unternehmen
Dauer:
2 Jahre
Dienstleistung:
Finanziell: 300 EUR monatlich über die Dauer eines Masterstudiums (Regelstudienzeit, 2 Jahre).
Ideell und individuell: Intensive Zusammenarbeit in Form von Projekt- und Forschungsarbeit, Praktikum, Mentoring etc.
 
Einreichtermin:
31. 05. 2024
 
Hinweise zur Bewerbung:
Das Klagenfurt-Stipendium fördert mit 300,- Euro monatlich herausragende Masterstudierende an der Universität Klagenfurt, hauptsächlich aus den Studienbereichen Wirtschaft & Technik. Die Landeshauptstadt Klagenfurt finanziert mit 150,- Euro monatlich die erste Hälfte des Stipendiums. Die zweite Hälfte kommt von einem Top-Unternehmen aus Kärnten, mit dem der/die Stipendiat/in im Laufe des zweijährigen Stipendienprogramms intensiv in Austausch kommt. Stipendiat/innen bekommen daher nicht nur eine monetäre Förderung, sondern können sich schon während des Studiums ein breites, berufliches Netzwerk mit ihrem und allen anderen Förderern aufbauen.

Wer kann sich für das Klagenfurt-Stipendium bewerben?
Angehende Studierende eines an der AAU angebotenen Masterstudiums.
In Frage kommen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder mit der Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedsstaates sowie Personen, die ihnen gleichgestellt sind.

Welche Auswahlkriterien gibt es?
Hervorragende Studienleistungen: Abschlussnote im vorangegangenen Bachelorstudium.
Besonders berücksichtigt werden dabei auch:
1. Gesellschaftliches Engagement (Regelmäßige Mitarbeit in gesellschaftlichen, politischen, sozialen und kirchlichen Organisationen/Gruppen bzw. Einrichtungen)
2. Herausfordernde persönliche und familiäre Umstände: U.a. eigene Krankheiten und Behinderungen, Betreuung eigener Kinder (insbesondere als Alleinerziehende/r), Pflege von Angehörigen, sog. „bildungsfernes“ Elternhaus (beide Elternteile ohne Matura)

Ausführliche Informationen und bewerben auf:
www.aau.at/klagenfurtstipendium
 
Letzte Änderung:
27.03.2024
 
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